Eingliederungshilfe
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Der LVR ist zuständig für Menschen ab 21 Jahre.
Zur Bewilligung unserer Unterstützung (sie nennt sich Assistenz) werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt sowie ein Teilhabeplan erstellt.
Wir unterstützen Sie gerne im gesamtem Antragsverfahren und helfen Ihnen, Ihre Unterlagen für den Antrag zusammen zu tragen.
Für den Teilhabeplan erfassen wir in unseren ersten Treffen Ihre Stärken und Schwächen, schreiben auf, wie Ihre aktuelle Situation ist und welche Ziele und Wünsche Sie haben.
Gemeinsam überlegen wir, wie Sie Ihre Ziele mit unserer Hilfe erreichen können und wie viel Zeit Sie in der Woche dafür benötigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 113 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie
§ 78 SGB IX Assistenzleistungen
LVR-Seite für weitere Informationen zur Beantragung
Diese Leistung dient der Befähigung zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Alltagsbewältigung und findet in Form von Vorbereitung, Anleitung und Begleitung statt.
Diese Leistung dient dazu, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und findet in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Handlungen sowie Begleitung statt.
Diese Leistung soll Eltern dabei unterstützen ihre Elternschaft und ihren Familienalltag selbstbestimmt und eigenständig zu leben und zu bewältigen.
Es wird ebenfalls unterschieden zwischen qualifizierter Assistenz (Vorbereitung, Anleitung und Begleitung von Handlungen) und einfacher Assistenz (teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen).
Jugendamt
Das Jugendamt ist zuständig für junge Erwachsene ab 18 Jahre.
Während des Info-/Erstgesprächs oder in einem Folgetermin, unterstützen wir Sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Dafür füllen wir gemeinsam ein Formular aus, in dem Sie Ihre Situation, Stärken und Schwierigkeiten sowie Ihre Ziele beschreiben.
Das Jugendamt lädt Sie dann zu einem Gespräch ein, dem sogenannten Hilfeplangespräch, welches wir auf Ihren Wunsch hin, gerne begleiten. In diesem Gespräch wird noch einmal über Ihre Situation und Ihre Ziele gesprochen. Gemeinsam wird überlegt, wie Sie Ihre Ziele erreichen können und wie BeWo Durchblick Ihnen dabei helfen kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 35a SGB XIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (und junge Erwachsene)

